Geiling
"Produktion ist unsere Dienstleistung"
Geiling GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Geiling GmbH

  • § 1 Allgemeines - Geltungsbereich

    1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  • § 2 Vertragsschluss

    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten.
    2. Mit Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
    3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

  • § 3 Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und uns eine etwaige Beschädigung oder Vernichtung sowie einen Besitzwechsel der Ware unverzüglich anzuzeigen.
    3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorstehend genannten Verpflichtungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
    4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
    5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

  • § 4 Vergütung

    1. Unsere Preise geltend, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versandkosten, Fracht, Zölle und Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.
    2. Der Kunde ist berechtigt bei Zahlung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag einzubehalten. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Wochen nach Lieferung der Ware und Zugang der Rechnung zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
    3. Die Hereinnahme von Wechsel und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Sämtliche Wechsel- und Scheckkosten sowie Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
    4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  • § 5 Gefahrübergang

    1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wird.
    2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

  • § 6 Gewährleistung

    1. Veränderungen oder Beschädigungen der Ware, die auf unsachgemäße Behandlung durch den Kunden zurückzuführen sind, begründen keine Gewährleistungsansprüche. Das gleiche gilt bei Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15% der vereinbarten Menge.
    2. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Ist eine Teillieferung mangelhaft, so beziehen sich die o.g. Ansprüche nur auf diese. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.
    4. Der Kunde muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Der Kunde trägt insbesondere auch die Beweislast für den Zugang der Mängelanzeige.
    5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Ausgenommen sind Artikel, die durch ihre Eigenschaften weniger als ein Jahr qualitätsbeständig sind.

  • § 7 Schutzrechte

    1. Werden Gegenstände nach Angaben von Kunden hergestellt, so übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass die Herstellung keine wie auch immer gearteten Rechte Dritter verletzt. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung von Schutzrechten entstehen, muss der Kunde uns schadlos halten.
    2. Werden Schutzrechte von einem Dritten geltend gemacht, so sind wir ohne Prüfung der Rechtslage und unter Ausschluss aller Ansprüche berechtigt, die Herstellung und Lieferung der Ware einzustellen und Schadloshaltung zu verlangen.

  • § 8 Haftungsbeschränkungen

    1. Bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

  • § 9 Schlussbestimmungen

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.